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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 23.05.2010
Beiträge: 1.160
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Hallo, vielleicht hat sich jemand von Euch schon mal damit befassen müssen - ich hab über Baurecht bei Pferdeställen einiges gelesen, schon weil ich ja immer noch vom eignen Hof träume und grad mal wieder ne Immobilie in Betrachtung habe... aber ich hätt jetzt mal folgende Frage und find nicht wirklich was dazu: Wenn das Grundstück am Ortsrand liegt, d.h. der vordere Teil ist Innenbereich bzw. Bauland (da stehen das Haus und ein paar kleine Nebengebäude drauf) und der hintere Bereich (die Wiese) gehört schon zum Außenbereich. D.h. da darf ja nicht gebaut werden, sofern man kein Landwirt ist. Nun nehmen wir mal an, die Nebengebäude (Garagen z.B., die man nicht abreißen will, weil man sie nutzen will und woanders auf dem Grundstück kein Platz dafür ist) stehen da hinter dem Haus so ungünstig, dass daneben zwar Platz für die Pferdeboxen wäre, aber davor keiner mehr für die Boxenpaddocks. Man muss ja schließlich auch noch zu den Garagen ranfahren können und das funzt dann nicht mehr. Feste Zäune und große befestigte Paddocks vor den Boxen/dem OS wären aber für mich Grundbedingung, sollte ich jemals meine Pferde auf eignem Hof haben. So ,auf dem Baulandteil den Paddock machen, geht also nicht. Nun könnte man ja den Stall aufs Bauland andersrum setzen, so dass die Paddocks dann nach hinten ins Grünland reinreichen, da wär genug Platz und da stören sie keinen. ABER: Darf man im Außenbereich befestigen, zum Beispiel die Boxenpaddocks pflastern, und darf man da Metallzäune fest im Beton verankern? Ich glaub eher nicht, oder? Bitte nur antworten, wenn Ihr Euch wirklich sicher seid, denn Vermutungen helfen mir nicht weiter. Vielleicht hat ja auch Cavallo einen Tipp? - ich danke Euch
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Erfahrener Benutzer
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§ 35 BauGB Bauen im Außenbereich
Erst einmal ist die Frage zu klären, darfst du da in den Gebäuden Pferde halten? Bei uns in Hessen ist es so das in den vergangenen 7 Jahren dort Tiere gehalten worden sein müssen, sonst darf man im Innenbereich keine Tierhaltung mehr haben. |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 26.02.2010
Beiträge: 2.821
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Zitat:
@Schecki@ auf der sicheren Schiene läufst Du, wenn Du Dich beim zuständigen Bauamt befragst. Dort kommt es immer auf Dein Auftreten an. Ich kenne einen Fall, da hat der sehr (sehr,sehr) ungemütliche Hausbesitzer größte Schwierigkeiten wegen eines simplen, blöden Zauns bekommen, während die netten, einsichtigen Nachbarn problemlos schalten und walten können. Fraglich ist natürlich, ob man schlafende Hunde wecken will. Um aber keine böse Überraschung zu erleben, sollte man klären, ob Pferdehaltung grundsätzlich erlaubt ist. Ich kenne Ställe außerorts, da wurde der Unterstand mitten auf der Wiese gepflastert, ob das legal ist weiß ich natürlich nicht, andererseits sind das Maßnahmen, die ja bei Bedarf wieder rückgängig gemacht werden können. Wer dumm fragt kriegt nur ne dumme Antwort, also wird einfach gemacht. Vorsichtig wäre ich mit solchen Maßnahmen aber immer. Gerade, wenn ich als Fremder irgendwo neu hinziehe und dann noch mit Pferden (das müssen ja Leute sein die Geld haben), da finden sich immer Neider, die Dir an den Karren fahren. Also bliebe wirklich nur der ehrliche Gang zum Bauamt und zwar vor Kaufabschluß. Zumal das von Gemeinde zu Gemeinde verschieden sein kann.
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Die inneren Eigenschaften und Werte eines Pferdes fordern dem Menschen die beste der menschlichen Eigenschaften ab: " Die Toleranz "
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 01.12.2008
Beiträge: 3.044
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ich würde das auch direkt vor ort klären, einen kollegen von mir hat es z.b. kräftig angemeiert, als er einen resthof gekauft hat, um dort seine pferde und noch anderes getier zu halten und sich im nachhinein rausstellte, dass genau dieser teil des dorfes irgendwann zum allgemeinen wohngebiet umgewidmet wurde, was dann wieder ganz andere konsequenzen für die tierhaltung hatte... das ging schließlich soweit, dass er entnervt aufgegeben und sich etwas anderes gesucht hat. nee, dann lieber von anfang an klarheit, auch auf die gefahr hin, dass der traum platzt und man sich etwas neues suchen muss. aber besser vorher, als ein böses erwachen im nachhinein, wenn man schon eingezogen ist und angefangen hat, in umbauten zu investieren.
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#5 (permalink) |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 23.05.2010
Beiträge: 1.160
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Ja, das ist natürlich klar, die grundsätzliche Frage, ob die Pferdehaltung erlaubt ist, wäre bei mir IMMER der allererste Schritt, und zwar VOR dem Kauf. Da liest man ja Dinge über solche Stories, da sträubt sich einem das Gefieder! Neee, da würd ich aber in jedem Fall auf die sichere Seite gehen und vorher bei der Gemeinde schriftlich fragen. Deshalb such ich eigenlich schon von vornherein nur solche Objekte, wo schon Pferde da waren. In dem jetzigen Fall gibt es in unmittelbarer Nachbarschaft einen großen Pferdehof, dessen Weiden hinten bis ans betreffende Grundstück grenzen. Ich glaube kaum, dass da einer was gegen vier weitere Pferde sagen könnte...
Die frage wär halt nur mal so grundsätzlich - dürfte man seinen Winterauslauf auf dem Außenbereich einrichten bzw. feste Paddocks befestigen (pflastern oder Platten/Sand) und mit festen Metallzäunen einzäunen? Aber ich glaub da fragt man im E-Fall wohl doch besser direkt vor Ort die Gemeinde. In den kleinen Dörfern gibt es ja kein Bauamt, und die in der VG 10 Orte weiter, ob die wohl so genau informiert sind, wie es in xy aussieht??? HMMMM....Wegen der Befestigung muss man ja da hin - und ich rechne dann mti einer blöden Antwort, hmmpffff... Ist Euch schon sowas passiert? Das betreffende Objekt haben wir übrigens heute mal "umschlichen". Hat sich erledigt für uns, aus verschiedenen Gründen nicht geeignet... Aber das Thema ist ja damit nicht vom Tisch, ich such ja weiter |
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#6 (permalink) | |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 26.02.2010
Beiträge: 2.821
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Zitat:
Wegen der Befestigung der Paddocks würde ich persönlich still halten. Das wäre eines morgens einfach gemacht und gut ist.
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