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#1 (permalink) |
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Mitglied
Registriert seit: 21.01.2012
Beiträge: 2
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Hallo liebe Forenteilnehmer,
wir haben die Möglichkeit, einen Resthof zu kaufen, dort wurde in den Mitte 80er Jahren allerdings die Rinderhaltung aufgegeben. Die Gebäude und Stallungen eignen sich nach nach geringfügigen Umbauten für die Haltung unserer beiden Pferde. Es sind knapp unter 2ha Weideland direkt neben dem Hof vorhanden, allerdings ist das schon Aussenbereich. Der Hof liegt am Ortsrand, im Innenbereich, in direkter Nachbarschaft sind nur noch Wohnhäuser. Wir sind keine Landwirte, auch noch keine Nebenerwerbslandwirte. Jetzt die Fragen: darf man einfach so Pferde dort halten? Nur unsere, keine Einsteller. darf ich die dann mir gehörenden Weiden mit Zäunen umgeben, so daß ich pferdewirtschaftlich die Flächen als Weideflächen nutzen kann? Wir sind in NRW, kann das örtlich zuständige Bauamt zu unseren Vorhaben verbindliche Auskünfte geben? Viele Grüße, der Rochen |
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#2 (permalink) |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 01.12.2008
Beiträge: 3.044
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am besten ist immer, sich wirklich direkt vor ort zu erkundigen. ein kollege von mir hat z.b. auch einen resthof gekauft und seine pferde dort eingestellt. dann gab es in dem dorf einen netten anwohner, der schon das halbe dorf wegen jedem blödsinn verklagt hatte. der fühlte sich durch die pferde gestört und hat sich diverse male beschwert. es stellte sich dann raus, dass dieser teil des dorfes irgendwann ende der 90er jahre zum allgemeinen wohngebiet umgewidmet wurde und mein kollege kriegte dann auf einmal zig auflagen für die pferdehaltung, z.b. durfte er die pferde nachts nicht mehr auf der angrenzenden weide oder auf dem paddock lassen, sondern musste sie ab 22.00 uhr im stall einsperren. dann gab es noch ärger wegen der hühner etc. und nach zig verhandlungen hat er dann irgendwann entnervt aufgegeben und sich etwas anderes gesucht.
meines wissens nach braucht man keine genehmigung, um sein eigenes land, also in eurem fall die weiden einzuzäunen, aber ein unterstand, das anlegen einer mistplatte oder eines reitplatzes ist in jedem fall genehmigungspflichtig. |
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#3 (permalink) |
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Mitglied
Registriert seit: 21.01.2012
Beiträge: 2
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Hallo Slider,
ich sehe soeben auf den Flächennutzungsplan, der Hof liegt in einem mit "M" gekennzeichnetem Gebiet, die meisten anderen sind mit "W" gekennzeichnet. Wenn M = Mischgebiet und W = Wohngebiet ist, dann kommen wir der Lösung doch etwas näher. |
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#4 (permalink) |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 01.12.2008
Beiträge: 3.044
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jau, klingt erst mal gut, ich muss aber zugeben, dass ich mich auf dem gebiet nicht wirklich super auskenne.
da gibt es ganz viele kann-bestimmungen, hier mal ein interessanter link, siehe vor allem absatz 2: Tierhaltung mein rat wäre, einfach mal einen termin bei der gemeindeverwaltung zu machen und genau nachzufragen. |
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#6 (permalink) | |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 26.02.2010
Beiträge: 2.821
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Zitat:
Komme zwar nicht aus NRW, dennoch weiß ich, dass es nicht überall gerade mal so erlaubt ist einzuzäunen. Meines Wissens gibt es auch Unterschiede zwischen fester Umzäunung und mobilem (Weide-) Zaun, dh mit Plastik oder Eisen-(Baustahl)stangen, die schnell wieder entfernt werden können. Wie meine Vorredner schon sagten, unbedingt vorher informieren, sonst gibts evtl ein böses Erwachen.
__________________
Die inneren Eigenschaften und Werte eines Pferdes fordern dem Menschen die beste der menschlichen Eigenschaften ab: " Die Toleranz "
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#7 (permalink) |
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Erfahrener Benutzer
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