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Alt 26.06.2006, 22:08   #1 (permalink)
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Benutzerbild von Pyrosteiner
 
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Standard Hilfe !!! Es geht um unsere neue Bikestrecke...

Wir brauchen dringend Hilfe!!!!


Vor ca. 8 Wochen haben wir den Eigentümer eines kleinen abgelegenen Waldstücks gefragt, ob wir in seinem Wald aus Holz ein paar Rampen usw. (Northshores) bauen dürften und er bejahte diese Frage.

Nach wochenlanger, harter Arbeit steht nun einiges herum und für uns ging ein lange ersehnter Traum in Erfüllung. Trotz der Abgeschiedenheit bekamen aber einige "Kinder" mit was wir bauen, lungern seitdem auch dort herum und fahren mit ihren 0815 Baumarktbikes die kleineren Dinge ab. Wir erkannten das Problem und haben am Beginn der zwei Lines folgende Schilder aufgestellt:

Privatgrundstück
Betreten auf eigene Gefahr!
Befahren der Strecken und Hindernisse nur nach vorheriger Einweisung, nur mit geeigneten Mountainbikes und kompletter Schutzausrüstung!
Helm- und Protektorenpflicht!
Für Unfälle und Verletzungen aller Art übernimmt der Streckenbauer und der Grundstückseigentümer keine Haftung. Schadensersatzansprüche jeder Art auch von Dritten sind ausgeschlossen, Eltern haften für Ihre Kinder!


Das Grundstück ist nicht umzäunt, es führt keine einzige öffentliche Straße oder Weg zu dem Grundstück, man muss ca. 80 Meter über ein Maisfeld fahren um dort hin zu kommen...


Als wir gestern wieder am Fahren waren kam der Eigentümer wutentbrannt, meinte er hätte nie geahnt wie viel wir bauen und er hätte nie Ja gesagt wenn der die Ausmaße geahnt hätte und vor allem wegen der Kinder die sich jetzt auch dort aufhalten will er das wir alles wieder abbauen.


Er hat insbesondere folgende Bedenken:

1. Die von uns gebauten Northshores sind nicht TÜV-Geprüft, wer haftet und übernimmt die Verantwortung wenn etwas passiert? Müssen Northshores eigendlich TÜV-Geprüft sein? Unsere Northshores sind maximal 1,5m über dem Boden, der höchste Drop ca. 2,5m.

2. Angenommen es kommt zu einem Sturz, einer schlimmeren Verletzung - er hat bedenken das er als Grundstückseigentümer dann in die Haftung genommen werden kann.
Z.B. auch das die Krankenkasse einen anteiligen Betrag von der Heilbehandlung von Ihm einklagt oder er die Kosten für Krankenhaus usw. bezahlen muss weil er die Grundlage für die Sportausübung und damit die Verletzung geboten hat.


Wenn wir diese zwei Bedenken - am besten durch schriftliche Aussagen von Rechtsanwälten - aus dem Weg räumen hat unsere Strecke noch eine Zukunft...


Wir hatten eine "Krisensitzung", die Strecke ist uns sooo wichtig das wir im Notfall sogar einen Rechtsanwalt bemühen - zuvor möchten wir aber jede Möglichkeit und jeden Hinweis nutzen und sammeln. Wer kennt einen vergleichbaren Fall, hat Ahnung über dieses Thema, kennt evtl. schon vergangene Gerichtsverhandlungen hierüber usw.
Dieser Fall ist auch mit Motocross-Strecken, Quadbahnen, Skateparks usw. auf Privatbesitz vergleichbar. Die gibt es zu hunderten in Deutschland...

Jede Aussage, jeder Tip ist uns sehr wichtig um unser lieb gewonnenes Feierabend-Bikerevier zu erhalten.


Schießt los - helft uns!!!
__________________
Es kann zu leichten Verzögerungen beim Anzeigen der Nachricht kommen, da diese E-Mail mit einer Taschenlampe ins offene Ende eines Glasfaserkabels gemorst wurde.

You don´t stop riding because you get OLD - You get old because you STOP RIDING.

She said if i go riding one more time, she´s gonn´a leave me.
... I´m gonn´a miss her!

I got a new bike for my wife - it was a good trade.
___________________________________________

Herzlichen Dank an folgende Firmen:
Nicolai, Magura, MG-Sport, Ufo Plast, IXS, Hostettler GmbH, Sport Import, Kona Europe

Check out: www.spezialeffekte-kerschensteiner.de
Pyrosteiner ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.06.2006, 05:15   #2 (permalink)
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Benutzerbild von sebastian_r
 
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Hmm, mit deutschem Recht kenne ich mich nicht so aus. Aber würde vielleicht ein eingetragener Verein helfen, der die Strecke betreibt und das Fahren darauf nur seinen Mitgliedern erlaubt?
__________________
Sicher sind Schiffe nur in Hafen. Aber dafür sind Schiffe nicht gebaut!

Mais au fond c'est tout simple
Si nous regardons tout autour
Si nous apprécions le moment
Trouver le paradis n'est plus difficile! (Encore)
sebastian_r ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.06.2006, 05:26   #3 (permalink)
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Standard Re: Hilfe !!! Es geht um unsere neue Bikestrecke...

Hi Jürgen!

Das ist leider wieder das übliche Problem, das es beim Bau von Strecken gibt. Auch wenn die auf Privatgrund stehen haftet, sofern sie eben nicht umzäunt sind, der Eigentümer und ggf. auch die Erbauer bei einem Unfall mit. Man kann sich leider als Privatperson nicht komplett aus der Haftung ausschließen, auch mit den aufgehängten Schildern nicht, wobei das aber zumindest ein guter Anfang ist. Daher sind die Bedenken eures Grundstückseigentümers leider berechtigt. TÜV-Abnahme ist zwar meines Wissens nur für offentliche Spielgeräte notwendig, aber der Grundstückseigentümer ist immer mehr oder weniger in der Haftung.
Am einfachsten wäre es, ihr sprecht mit einem lokalen Sportverein und gründet dort eine MTB-Sparte. Über einen Verein (die sind bei Motocross-Strecken, Quad-Bahnen, etc. ja auch der Träger!) läßt sich sowas absichern.

Schau dich am besten mal im OPEN TRAILS-Forum der DIMB im IBC um und poste da dein Problem nochmal. Da kann dir dann hoffentlich konkreter geholfen werden. Vielleicht hilft dir der Thread auch ein bißchen weiter.

Viel Glück!
__________________
Taunustrails Eppstein Bike Marathon
Schwarzer Kater ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.06.2006, 07:29   #4 (permalink)
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TÜV ist da meiner Meinung nach Schmarrn, solang das Ding privat bleibt! Wenn ihr das öffentlich machen würdet wär das allerdings wieder anders.

Beim Rest kenne ich mich leider zu wenig aus; ich schau aber mal, ob ich Infos darüber kriegen kann.
__________________
Torn and repaired, just to endure it all again.
Without a reason, for my place in all this pain.
Though well concealed, the scars they just compound.
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Firefly ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.06.2006, 11:10   #5 (permalink)
zec
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Wenn man das Gebiet einzäunt und sich dann einer "widerrechtlich" Zutritt verschafft und dabei auf den Kopf fällt wäre es ja seine Schuld?
__________________
Sehr zu empfehlen: www.sukisuki.at
Bohn´s not dead - Grafik vom Feinsten
zec ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.06.2006, 14:14   #6 (permalink)
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Benutzerbild von da bikä
 
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Dann wäre es nicht nur seine Schuld, sondern ein klarer Fall von Hausfriedensbruch.
Beim Rest kenne ich mich aber auch nicht so gut aus (eigentlich gar nicht). Ich werd aber mal meinen Wirtschaft+Recht-Lehrer fragen.
__________________
Diese Nachricht ist giftgrün. Bitte regeln sie den Farbton an ihrem Monitor nach.

Winterpokal MB-Forum Team 6

da bikä ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.06.2006, 16:00   #7 (permalink)
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Benutzerbild von missmarple
 
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Wenn Du dir privat sowas bastelst und nicht der Öffentlichkeit zur Nutzung zur Verfügung stellst, braucht's keinen TÜV.

Was das Rechtliche angeht, würd ich mich vielleicht eher mal mit dem Grundstückseigentümer zusammensetzen und in Ruhe drüber reden, was ihm denn in erster Linie ein Dorn im Auge ist: das "Haftungsproblem" oder die Kids, die sich da tummeln oder dass ihr seinen Wald "zugezimmert" habt. Wenn's ersteres ist, sollte sich durch einen "Haftungsausschluss" was regeln lassen, bei den letzten beiden Punkten wird's wohl eher schwierig werden...
missmarple ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.06.2006, 16:04   #8 (permalink)
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des mit einzäunen hab ich mir heut nacht auch schon gedacht, kommt halt drauf an wie gross das grundstück ist, und bei nem waldstück könnte das shcon etwas grösser werden :/
__________________

SteveLorenzios ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.06.2006, 17:53   #9 (permalink)
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Es würde ja das Einzäunen eines Teil des Waldes reichen. Aber das kommen dann zwei neue Fragen auf.
1) Kann man im Wald so einfach 'nen Zaun aufstellen? Naturschutz, Wildwechsel etc. pp.
2) Kann sich der Waldbesitzer mit einem Zaun anfreunden? Der beschränkt ja auch seine Bewegungsfreiheit.
__________________
MfG Stoppelhopser


___________________________
Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg!
Stoppelhopser ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.06.2006, 18:10   #10 (permalink)
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Zitat:
Zitat von missmarple
Was das Rechtliche angeht, würd ich mich vielleicht eher mal mit dem Grundstückseigentümer zusammensetzen und in Ruhe drüber reden, was ihm denn in erster Linie ein Dorn im Auge ist: das "Haftungsproblem" oder die Kids, die sich da tummeln oder dass ihr seinen Wald "zugezimmert" habt. Wenn's ersteres ist, sollte sich durch einen "Haftungsausschluss" was regeln lassen, bei den letzten beiden Punkten wird's wohl eher schwierig werden...
Wie gesagt läßt sich da leider nur ein begrenzter Haftungsauschluß drauf machen, da der Eigentümer in D nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten auf seinem Grundstück hat. Von diesen Pflichten kann er sich da auch nicht so einfach selbst entbinden. Dabei ist es dann sogar relativ egal, ob der potentiell Geschädigte legal oder illegal auf dem Grundstück war. In unserem schönen Staat kann ja sogar ein Einbrecher einen Hausbesitzer verklagen, wenn er sich beim Bruch aufgrund eines baulichen Mangels o.ä. verletzt.
__________________
Taunustrails Eppstein Bike Marathon
Schwarzer Kater ist offline   Mit Zitat antworten
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